Kontaktformular ohne Datenschutzhinweis, Google Analytics ohne Einwilligung, Patientenfotos ohne Einwilligung, kein Impressum: Jedes davon ist ein Verstoß, und die Behörden in Ungarn und Österreich verhängen dafür Bußgelder, nicht nur gegen Konzerne. Eine Website, die ich baue, ist rechtlich sauber, und ihre Datenschutzerklärung beschreibt, was die Seite tatsächlich tut.
Rahmen für alle drei laut DSGVO, Art. 83 Abs. 5: bis 20 Mio. € oder 4 % des Jahresumsatzes.
| Verstoß auf der Website | Ein echter Fall |
|---|
| Datenschutzhinweis fehlt oder ist unklar, etwa am Kontaktformular | Ungarn, NAIH 2023: 1 Mio. Ft Bußgeld und die Auflage, den Hinweis neu zu schreiben3 |
| Cookie-Banner ohne echtes Ablehnen, Analytics-Cookies trotz Widerspruch | Ungarn, NAIH 2022: 10 Mio. Ft Bußgeld gegen den Betreiber zweier Websites4 |
| Google Analytics schickt Besucherdaten ohne Absicherung in die USA | Österreich, Datenschutzbehörde 2021: Verstoß auf einer Gesundheits-Website festgestellt5 |
Die ungarische Behörde muss beim ersten Verstoß in der Regel zuerst verwarnen (Infotv. § 75/A). Das Impressum ist eine eigene Pflicht nach dem ungarischen E-Commerce-Gesetz (Ekertv. § 4), unabhängig von der DSGVO.